RODO ist die englische Abkürzung für GDPR (General Data Protection Regulation) - eine EU-Verordnung, die Bestimmungen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie gesetzliche Regelungen zum freien Verkehr personenbezogener Daten enthält. In Polen steht der Name RODO für die Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten.
Diese Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 27. April 2016 ist am 25. Mai 2018 vollständig in Kraft getreten. Ihr Ziel ist der freie Fluss personenbezogener Daten in der Europäischen Union, eine bessere Kontrolle dieser Daten sowie die Harmonisierung der Rechtsvorschriften und ihre Anpassung an die verschiedenen technologischen Bedrohungen des 21.
Wer fällt unter die RODO-Verordnung? Die Verordnung gilt für:
- Jeder Unternehmer oder jede Firma, die ihre Dienstleistungen oder Produkte für (Privat-)Personen innerhalb der Europäischen Union anbietet.
- Jedes Unternehmen, das seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat, aber Dienstleistungen für dort lebende Menschen erbringt. Dies gilt nicht nur für große, globale Unternehmen, sondern auch für kleine, lokale Unternehmen, die z. B. Internetdienste anbieten.
- juristische Personen
- Verstorbene Personen
Personenbezogene Daten - was genau ist das? Die wichtigsten Änderungen nach dem Inkrafttreten der Datenschutzverordnung
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, anhand derer wir eine lebende Person identifizieren können. Sie umfassen:- Name
- Anschrift des Wohnsitzes
- Nummer des Personalausweises
- E-Mail-Adresse, auf der Vor- und Nachname erscheinen
- Persönliche Daten im Besitz eines Gesundheitsdienstes (Arzt oder Krankenhaus)
- IP-Adresse
- Genaue Daten über unseren Standort (z. B. auf dem Telefon eingestellt)
- Einnahmen
- Sexuelle Orientierung
- Politische Ansichten
- Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
- Philosophische und religiöse Überzeugungen
- KRS-Nummer
- Anonyme Daten
- Eine E-Mail-Adresse, in der unser Name nicht erscheint, z. B.: rejestracja@firma.com
- Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche - entscheidet, wie und zu welchem Zweck personenbezogene Daten verarbeitet werden.
- Auftragsverarbeiter - verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen. Seine Aufgaben müssen in einem Vertrag oder einem anderen Rechtsakt festgelegt sein. Zu seinen Aufgaben gehört z. B. die Bereitstellung verschiedener IT-Lösungen.
- Ausweitung der Verordnung auf Unternehmer von außerhalb der Europäischen Union.
- Ausweitung der Definition des Begriffs "personenbezogene Daten" auf biometrische/genetische Daten und Daten über unsere Gesundheit.
- Direkte Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten (einschließlich des Risikos von Geldstrafen) und Einholung der Zustimmung zur Verarbeitung dieser Daten.
- Pflicht zur Meldung von Verstößen
- Ernennung des Datenschutzbeauftragten
- Erleichterung der internationalen Übermittlung von personenbezogenen Daten
- Erweiterung der Rechte eines jeden Bürgers: das Recht auf Zugang, Vervollständigung und Berichtigung von Daten sowie das Recht, die Übertragbarkeit von Daten zu verlangen. Der Bürger hat auch das Recht auf "Vergessenwerden" (im Zusammenhang mit der Löschung von personenbezogenen Daten).
- Verlässlichkeit und Transparenz
- Korrektheit
- Vertraulichkeit
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
RODO-Ausbildung
Alle Informationen über die EU-Verordnung, die in Polen als RODO bekannt ist, sind für jedes Unternehmen äußerst wichtig. Das Thema ist sehr umfangreich und erfordert Zeit, um sich damit vertraut zu machen. Aus diesem Grund gibt es Unternehmen, die sich auf die Organisation von RODO-Schulungen spezialisiert haben. Die Schulungen zum Schutz personenbezogener Daten gemäß der EU-Verordnung richten sich in erster Linie an Datenverwalter und deren Mitarbeiter. In den Kursen lernt der Teilnehmer über:- Rechtliche Gründe für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Definitionen zum Datenschutz
- Verarbeitung personenbezogener Daten (wie sie gemäß den Anforderungen der RODO und des Arbeitsgesetzes zu verarbeiten sind)
- Die Begriffe "für die Verarbeitung Verantwortlicher", "Auftragsverarbeiter" und "Datenschutzbeauftragter" sowie deren Aufgaben
- das Thema der Organisationsstruktur
- Verwaltungssanktionen und deren Höhe
- Register der Tätigkeiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten und Bedingungen für die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Teilnehmer erfährt, was dieses Register ist.
- Welche Datenschutzmaßnahmen entsprechen der RODO
- Rechte der Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden




